AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Bild-, Video- und Tonmaterial sowie dessen Planung, Veröffentlichung und weiterführende Bearbeitung

Hinweis: Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden ggf. durch einen Produktionsvertrag erweitert. Bestimmungen aus diesem Vertrag können die AGB in ihrer Wirksamkeit überdecken.

  1. Produktionsbestimmungen

Die Art und Anzahl sowie der Umfang der Produktionen werden im Angebot festgehalten.

Sollten nach Vertragsabschluss noch Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich bestätigt werden (Auftragserweiterung). Die anfallenden Arbeiten sind gesondert zu vergüten.

Standardmäßig wird dem Auftraggeber ein Korrekturschnitt mit einem maximal einstündigen Arbeitsaufwand eingeräumt, sofern nichts weiteres vereinbart wurde. Die Möglichkeiten der Korrektur betreffen im Allgemeinen nur den Schnitt, die Farbgebung des Films (Color Grading) und Animationen, soweit diese innerhalb der vereinbarten Korrekturzeit sachgemäß angepasst werden können und das Ausgangsmaterial (unter anderem Videomaterial und Sprechertext) dies ermöglicht. Dieser Korrekturschnitt entfällt mit der Endabnahme. Zusätzliche Arbeiten werden gesondert vergütet.

  1. Verpflichtungen des Produzenten

Der Produzent verpflichtet sich zur fachgerechten und pünktlichen Erbringung der im Angebot zugrunde gelegten Tätigkeiten, soweit dies die in 3. „Verpflichtungen des Auftraggebers“ genannten Leistungen des Auftraggebers zulassen.

Des Weiteren verpflichtet sich der Produzent zum fachgerechten und sorgfältigen Umgang des zur Verfügung gestellten Materials des Auftraggebers.

  1. Verpflichtungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Produzenten die benötigten und abgesprochenen Materialien zur Auftragserfüllung zeitnah zuzusenden. Ebenso hat der Auftraggeber eine zügige und aufschlussreiche Kommunikation mit dem Produzenten zu führen. 

Des Weiteren hat der Auftraggeber die vereinbarten Pflichten für die Konzeptionierung sowie den Drehtag selbst sorgfältig und rechtzeitig zu erbringen. Dazu können insbesondere die Vorbereitung des Drehorts, der im Film zu sehenden Mitarbeitern und der Sprechertexte zählen, soweit dies vereinbart wurde. Die Pflichten bekommt der Auftraggeber rechtzeitig durch den Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt. Wenn der Auftraggeber mindestens eine der Pflichten nicht erfüllen kann, so hat er dies dem Auftraggeber mindestens drei Tage vor Drehbeginn mitzuteilen. Sollte dies nicht oder erst nach Ablauf der Frist geschehen, so gelten die folgenden Vereinbarungen: Wenn der Dreh aufgrund eines vom Auftraggeber verschuldeten Versäumnisses der vorherig genannten Punkte nicht erfolgen kann, so ist der Auftragnehmer zur Berechnung der vollen Projektsumme berechtigt. Bei Verschiebung oder Wiederholung des Drehs aufgrund der vorherig genannten Punkte ist der Auftragnehmer zur vollen Berechnung des für den Dreh vorgesehenen Budgets berechtigt. Der weitere Drehtag wird zusätzlich zu dem abgesagten oder zu wiederholenden Drehtag mit mindestens dem gleichen Budget erneut vergütet. Eine Erhöhung des Budgets kann durch veränderte zeitliche, örtliche oder inhaltliche Bedingungen erfolgen und ist vor dem Dreh mit dem Kunden schriftlich abzustimmen.

Weitere Verpflichtungen können in einem Vertrag vereinbart werden.

  1. Vergütung

Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • Bis spätestens 3 Werktage vor Drehbeginn muss eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Gesamtrechnungsbetrags vom Auftraggeber auf das Konto des Produzenten überwiesen werden.
  • Der Restbetrag muss binnen 14 Tagen nach Endabnahme vom Auftraggeber auf das Konto des Produzenten überwiesen werden.
Die Rechnungshöhe ergibt sich aus der Angebotshöhe.
  1. Rechtsübertragung

Der Produzent übergibt dem Auftraggeber folgende Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligungen an der/den Produktion(en) nach der in „6. Abnahme“ beschriebenen Abnahme:

  • Das exklusive Recht, den Film zeitlich unbeschränkt zu nutzen.
  • Das Nutzungsrecht gilt räumlich unbeschränkt.

Das Nutzungsrecht umfasst:

Das Senderecht unabhängig von der Art des technischen Verfahrens, das Recht der öffentlichen Aufführung, einschließlich der Aufführung in Kinos, auf Filmfestivals, das Messerecht, Aufführungen in Flugzeugen, Schiffen, Hotels, und das Zurverfügungstellungsrecht (z.B. Video on Demand, Near on Demand, kabellos oder kabelgebunden, Onlinerechte).

  1. Abnahme

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur zügigen und schriftlichen Endabnahme. Dies gilt nur, wenn keine Richtlinien laut „8. Haftung“ vom Produzenten verletzt werden. Für die Abnahme ist ein Zeitraum von 7 Tagen festgelegt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Produzent den Auftrag als erledigt ansehen. Sollte der Auftraggeber sich an einer Abnahme gehindert sehen, wird er die Gründe unverzüglich und schriftlich dem Produzenten mitteilen.

  1. Sicherung der Daten

Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), Rohmaterial und Restmaterial beim Produzenten. Dies wird über einen Zeitraum von drei Monaten gespeichert. Eine Verlängerung dieser Frist für eventuelle Nachbesserungen am Produkt ist optional, auf Anfrage des Auftraggebers, entgeltlich möglich.

  1. Haftung
  • Der Produzent haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.
  • Tritt bei der/den Produktion(en) ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Produzent nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Produktion(en). Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Produktion(en), die weder vom Produzenten noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen werden jedoch verrechnet. Keinesfalls haftet der Produzent für entgangenen Gewinn.
  • Sachmängel, die vom Produzenten anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann der Produzent nach erfolglosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Produzent ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.
  • Der Auftraggeber trägt das Risiko und die Haftung der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten, soweit der Produzent seine Verpflichtungen nach 2. „Verpflichtungen des Produzenten“ einhält.
  • Ist die Fertigstellung des Auftrages aufgrund eines vom Produzenten verursachten Fehlers nicht möglich, erhält der Auftraggeber den bereits überwiesenen Rechnungsbetrag zurück.
  • Sollte es zu Verzögerungen kommen, die nicht vom Produzenten verursacht wurden, und somit Szenen nicht mehr gedreht werden können, werden diese auf Wunsch des Auftraggebers kostenpflichtig nachgedreht. Wird dies vom Auftraggeber nicht gewünscht, entfallen diese Szenen aus dem Endprodukt.
  • Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn das vom Auftraggeber übergebene Material die angestrebte Umsetzung unmöglich macht. Dasselbe gilt bei Verletzungen der in 3. „Verpflichtungen des Auftraggebers“ angegebenen Verpflichtungen durch den Auftraggeber.
  • Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Anbieters stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.
  • Der Auftraggeber haftet bei Urheberrechtsverletzungen, welche aufgrund seiner zur Verfügung gestellten Produkte entstehen sowie für bei Unrichtigkeit oder Verletzung der Rechte Dritter. Der Produzent ist nicht zur Überprüfung auf Urheberrechtsverletzungen der bereitgestellten Produkte sowie der Inhalte des Auftraggebers verpflichtet und kann den Auftrag bei Verstoß des Auftraggebers als erledigt ansehen. Der Auftraggeber hat den Produzenten wegen jeglicher Ansprüche Dritter, die diese wegen möglicher Rechtsverstöße gegen den Produzenten herleiten können, freizustellen und dem Produzenten die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
  • Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Produzenten.
  • Der Mangelfreiheitsanspruch endet nach der Endabnahme des/der Produkte.
  1. Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber

Tritt der Auftraggeber bis spätestens zum Vortag des Projektbearbeitungsbeginns zurück, wird ihm lediglich die Anzahlung in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt durch den Auftraggeber ab dem Tag des Projektbearbeitungsbeginns (insbesondere zählt auch die Konzeptionierung dazu), wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.

  1. Geheimhaltung/Datenschutz

Die Vertragsparteien einigen sich auf die Geheimhaltung von bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie vertraulichen Informationen. Darüber hinaus gilt es die Vertraulichkeit über den Inhalt des Produktionsvertrages zu wahren. Die Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

  1. Sonstige Bestimmungen
  • Von diesen AGB oder vom Produktionsvertrag abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Produzent diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Keine der Parteien wird sich auf rechtliche, preisliche oder zeitliche Verabredungen berufen, die nicht durch schriftliche Kommunikation niedergelegt sind.
  • Der Produzent ist berechtigt die Produktion(en) anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist der Produzent berechtigt, in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Homepage oder bei sonstigen Credits die Produktion(en) zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.
  • Falls mehrere Auftraggeber dem Produzenten den Auftrag für eine oder mehrere Produktionen erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber dem Produzenten Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme der Produktion(en) verantwortlich ist.
  • Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  • Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Produzenten.
  • Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Dresden vereinbart. Dieses Gericht hat ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
  • Die Vertragsparteien vereinbaren für ihre Geschäftsbeziehung die Schriftform. E-Mail ist der Schriftform gleichzustellen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls strikt der Schriftform.
  • Sollte sich eine Vertragsbestimmung oder Teile der AGBs als ungültig erweisen, so werden sich die Vertragsparteien bemühen, an die Stelle der ungültig gewordenen Bestimmung eine solche zu setzen, die den Absichten der Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages wirtschaftlich am nächsten kommt. Sämtliche übrigen Bestimmungen werden von der Ungültigkeit der einzelnen Bestimmungen nicht betroffen und der Vertrag und die AGBs bleiben daher in deren übrigen rechtlich durchsetzbaren Teilen aufrecht.
  • Der Auftraggeber akzeptiert die Datenschutzbestimmungen des Produzenten. Diese wird nachfolgend aufgeführt.

Quellen:

Agentur K3.de – www.agentur-k3.de

HÄRTING Rechtsanwälte – www.haerting.de

WKO – www.wko.at

Datenschutzerklärung

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre daraus entstehenden Rechte geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen. Daher werden ggf. nicht alle hier enthaltenen Aussagen auf Sie zutreffen.

Darüber hinaus kann diese Datenschutzinformation von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Die aktuellste Version finden Sie jederzeit auf unserer Webseite unter: https://blackfire.de/datenschutz

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist:

Blackfire Medien GmbH
Mohorner Straße 13 – 01159 Dresden

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

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heiss@blackfire.de
+49 157 37361812

Art der erhobenen personenbezogenen Daten

Wir verarbeiten folgende personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten:

  • Unternehmensname mit Rechtsform und Anschrift
  • Titel und Namen
  • Telefonnummern
  • E-Mailadressen
  • Tätigkeitsbereich bzw. Position
  • Angebote, Verträge und Übereinkünfte
  • Vertrags-/Ausführungsablauf zur Optimierung weiterer Aufträge

Wir verarbeiten Ihre Daten zu folgenden Zwecken und auf folgender Rechtsgrundlage

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO)

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Durchführung des Produktionsvertrages und möglicher weiterer Verträge.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO)

Es kann die Offenlegung personenbezogener Daten im Rahmen von behördlichen/gerichtlichen Maßnahmen zu Zwecken der Beweiserhebung, Strafverfolgung oder Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich werden.

Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO)

Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns. Beispiele für solche Fälle sind:

  • Erstellung weiterer Angebote bei Anfrage
  • Interne Statistiken

Wer bekommt meine Daten?

Wir behandeln Ihre Daten sorgfältig und vertraulich. Der Verkauf Ihrer Daten ist bei uns ausgeschlossen.

Innerhalb unseres Hauses

Mitarbeiter für den Kontakt mit Ihnen und die vertragliche Zusammenarbeit (inkl. der Erfüllung vorvertraglicher Maßnahmen)

Im Rahmen von Auftragsverarbeitungen

Ihre Daten werden ggf. an Dienstleister weitergegeben, die für uns als Auftragsverarbeiter tätig werden (bspw. Film-/Schnittdienstleister)

Sämtliche Dienstleister sind vertraglich gebunden und insbesondere dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln.

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Ihre Daten werden nur innerhalb der Europäischen Union und Staaten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet, falls der Auftrag dies erfordert (bspw. Filmauftrag in einem anderen Land der EU/ des EWR).

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange ein berechtigtes Interesse von uns an diesen besteht. Sollte dieser Zustand nicht mehr gegeben sein, werden die Daten sorgfältig gelöscht. Ausgenommen hiervon sind anonymisierte und statistische Daten. Sie können die Löschung Ihrer Daten mit einer Widerspruchsmail nach den Bedingungen des folgenden Kapitels „Informationen über Ihr Widerspruchsrecht…“) beantragen. Folgende Ausnahmen bestehen:

Ausnahmen ergeben sich,

  • soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu erfüllen sind, z.B. Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO), erforderlich sind. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel sechs bis zehn Jahre;
  • zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

Welche Datenschutzrechte habe ich?

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO.

Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten ggf. Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Aufsichtsbehörde:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
https://www.saechsdsb.de/

Gibt es eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen des Vertragsverhältnisses müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, den Vertrag mit Ihnen zu schließen.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Nr. 4 DSGVO.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Empfänger eines Widerspruchs

Der Widerspruch kann formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums erfolgen und sollte gerichtet werden an:

Blackfire Medien GmbH
Mohorner Straße 13 – 01159 Dresden

E-Mail: heiss@blackfire.de

Diese Vorlage wurde mit dem kostenlosen Kunden-Informationsschreiben-Generator der activeMind AG erstellt (Version: #2019-04-05)