AGB 2024 v1

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung und Verarbeitung von Bild-, Video- und Tonmaterial sowie bei Beauftragung deren Planung, Veröffentlichung und weiterführende Bearbeitung, die Betreuung des Social-Media-Auftritts sowie weiterer Kanäle und ergänzende Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der vorangegangenen Auftragsart stehen.

Hinweis: Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden ggf. durch einen Produktionsvertrag erweitert. Bestimmungen aus diesem Vertrag können die AGB in ihrer Wirksamkeit überdecken.

§1 Produktionsbestimmungen

Der Rahmen der Inhalte der Produktionen und Kampagnen wird im Angebot festgehalten. Der Auftragnehmer hält sich ausdrücklich das Recht vor, Anpassungen an den Inhalten oder deren Umfang vorzunehmen, wenn dies aufgrund von begründbaren Priorisierungen oder Absprachen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber notwendig ist. Hierfür ist kein Vertrag oder ein neues Angebot notwendig. Es gelten die im Folgenden genannten Stundensätze als Grundlage.

Sollten nach Vertragsabschluss Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese schriftlich vom Auftraggeber erteilt werden (Auftragserweiterung). Dies kann beispielsweise per E-Mail oder per WhatsApp-Nachricht erfolgen und wird durch den Auftragnehmer entweder schriftlich oder durch die Ausführung der geforderten Tätigkeiten bestätigt. Wenn eine Auftragserweiterung durch den Auftraggeber telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch geäußert wird, gilt diese ebenfalls als erteilt, wenn der Auftraggeber der darauffolgenden schriftlichen Zusendung durch den Auftragnehmer der protokollierten Erweiterung nicht fristgerecht widerspricht. Die Frist beträgt 7 Tage ab Zusendung der schriftlichen Nachricht an den Auftraggeber. Diese Frist kann durch die Notwendigkeit einer früheren Durchführung der ergänzenden Leistungen verkürzt werden (beispielsweise kurz vor einem Dreh). Ein weiterer Vertrag oder ein Angebot ist hierfür nicht notwendig. Die anfallenden Arbeiten sind gesondert zu vergüten. Standardmäßig wird hierfür ein Stundensatz von 80€ netto festgelegt. Dieser gilt ebenso standardmäßig als Grundlage zur Ermittlung der Anzahl an zu erbringenden Stunden bei Pauschalpreisen im Angebot.

Bei Filmproduktionen (Einzelproduktionen) wird dem Auftraggeber standardmäßig ein Korrekturschnitt mit einem maximal einstündigen Arbeitsaufwand eingeräumt, sofern nichts weiteres vereinbart wurde. Die Möglichkeiten der Korrektur betreffen im Allgemeinen nur den Schnitt, die Farbgebung des Films (Color Grading) und Animationen, soweit diese innerhalb der vereinbarten Korrekturzeit sachgemäß angepasst werden können und das Ausgangsmaterial (unter anderem Videomaterial und Sprechertext) dies ermöglicht. Dieser Korrekturschnitt entfällt mit der Endabnahme. Zusätzliche Arbeiten werden gesondert vergütet.

§2 Verpflichtungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten und pünktlichen Erbringung der im Angebot zugrunde gelegten Tätigkeiten, soweit dies die in 3. „Verpflichtungen des Auftraggebers“ genannten Leistungen des Auftraggebers zulassen.

Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer zum fachgerechten und sorgfältigen Umgang des zur Verfügung gestellten Materials des Auftraggebers.

§3 Verpflichtungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die benötigten und abgesprochenen Materialien sowie erforderliche Informationen zur Auftragserfüllung zeitnah zuzusenden und Abnahmen fristgerecht durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber eine zügige und aufschlussreiche Kommunikation mit dem Auftragnehmer zu führen.

Des Weiteren hat der Auftraggeber die vereinbarten Pflichten für die Strategieerarbeitung, Betreuung und Konzeptionierung sowie die Drehtage selbst sorgfältig und rechtzeitig zu erbringen. Dazu gehören insbesondere die Vorbereitung des Drehorts und der im Film-, Bild- oder Grafik-Content zu sehenden Mitarbeitern (inklusive evtl. vertraglicher Übereinkünfte), soweit nicht anderes vereinbart wurde. Weitere Pflichten bekommt der Auftraggeber rechtzeitig durch den Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt.

§4 Vergütung

Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Wenn nicht anders vereinbart, wird die Angebotssumme bei laufenden Betreuungen monatlich in Rechnung gestellt. Dies geschieht vorschüssig am ersten Tag der Dienstleistung.

Bei Einzelproduktionen erfolgt die Rechnungsstellung als Anzahlung in Höhe von 35% der Gesamtsumme vor Projektstart und als Endrechnung nach Abnahme in Höhe der verbliebenen 65%.

Die Rechnungsbeträge müssen innerhalb von 14 Tagen vom Auftraggeber auf das Konto des Auftragnehmer überwiesen werden. Die Rechnungshöhe ergibt sich aus der Angebotshöhe.

§5 Fristen für den Auftraggeber

Die den Auftraggeber betreffenden Fristen und Daten sowie Verpflichtungen werden dem Auftraggeber schriftlich in Form eines Projektplans oder während des Projektes in E-Mails mitgeteilt. Dies gilt als Grundlage für die folgenden Festlegungen.

Vorbetreuung (u.a. Konzepterstellung), Drehtage & Produktionen:
Wenn der Auftraggeber mindestens eine der in §3 genannten Pflichten nicht erfüllen kann, so hat er dies dem Auftraggeber fristgerecht mitzuteilen. Sollte dies nicht oder erst nach Ablauf der Frist geschehen, so gelten die folgenden Vereinbarungen: 

Wenn die Betreuung oder die Produktion aufgrund eines vom Auftraggeber verschuldeten Versäumnisses der vorherig genannten Punkte nicht erfolgen kann, so ist der Auftragnehmer zur Berechnung der vollen veranschlagten Projektsumme berechtigt und kann den Auftrag als abgeschlossen ansehen.

Bei nicht fristgerechter Verschiebung oder erforderlicher Wiederholung eines Drehs aufgrund der vorherig genannten oder anderer dem Auftraggeber zuzuordnenden Punkte ist der Auftragnehmer zur vollen Berechnung des für den Dreh vorgesehenen Budgets berechtigt. Der weitere Drehtag wird zusätzlich zu dem abgesagten oder zu wiederholenden Drehtag mit mindestens dem gleichen Budget erneut vergütet. Eine Erhöhung des Budgets kann durch veränderte zeitliche, örtliche oder inhaltliche Bedingungen erfolgen und ist vor dem Dreh mit dem Kunden schriftlich abzustimmen.

Es werden für vorangegangene Festlegungen folgende Fristen vereinbart:

  • Mindestens 7 Werktage vor Drehbeginn: Eine einmalige Verschiebung ist kostenfrei möglich, bei einer zweiten Verschiebung werden je nach Zeitpunkt der Verschiebung mindestens 50% der für den Dreh veranschlagten Summe in Rechnung gestellt
  • 4-6 Werktage vor Drehbeginn: 50% der Gesamtsumme der für den Dreh veranschlagten Summe wird in Rechnung gestellt.
  • 0-3 Werktage vor Drehbeginn oder nach Drehbeginn: 100% der Gesamtsumme der für den Dreh veranschlagten Summe wird in Rechnung gestellt.

Betreuung & Kampagnen:

Vorangegangenes gilt ebenso bei einer regelmäßigen Betreuung (Kampagne) oder der Schaltung von Ads. Wenn aufgrund einer trotz schriftlicher Erinnerung vom Auftraggeber versäumten Frist oder einer ausbleibenden Zuarbeit die Betreuung nicht rechtzeitig fort- oder umgesetzt werden kann, so ist der Auftraggeber dennoch zur vollen Berechnung des hierfür vorgesehenen Budgets oder des vollen Monatsbudgets berechtigt. Die Leistungen des Monats gelten hierbei als erfüllt.

Es sind standardmäßig bis zu drei Verschiebungen während einer Kampagne unter Einhaltung der Fristen möglich, ansonsten ist der Auftragnehmer zur Rechnungsstellung der gesamten Summe berechtigt, auch wenn die Leistungen nicht weiter ausgeführt werden.

Abnahmen:

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur zügigen und schriftlichen Endabnahme von Produktionen, Konzepten und anderen Leistungen sowie zur Freigabe zur Veröffentlichung. Dies gilt nur, wenn keine Richtlinien laut „8. Haftung“ vom Auftragnehmer verletzt werden. Nach Ablauf der genannten Frist (mind. 5 Werktage) in den entsprechenden Mails kann der Auftragnehmer den Auftrag als erledigt ansehen, auch wenn der Content unter Umständen nicht veröffentlicht wird. Sollte der Auftraggeber sich an einer Abnahme gehindert sehen, wird er die Gründe unverzüglich und schriftlich dem Auftragnehmer mitteilen.

§6 Rechteübertragung

Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber folgende Nutzungsrechte oder Nutzungsbewilligungen an den Produktionen und geleisteten Tätigkeiten:

  1. Das exklusive Recht, die Bild- Video- und Tonproduktionen zeitlich unbeschränkt zu nutzen, soweit diese nicht durch Buy-Outs oder anderer Richtlinien von Dritten eingeschränkt sind.
  2. Das Nutzungsrecht gilt unter Berücksichtigung der oben genannten, möglichen Einschränkungen, räumlich unbeschränkt.
  3. Der Auftragnehmer bleibt Eigentümer der erstellten Social-Media Kanäle sowie Domains, soweit diese nicht entgeltlich vom Auftraggeber erworben wurden oder der Auftragnehmer diese ursprünglich vom Auftraggeber übernommen hat.

§7 Sicherung der Daten

Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), Rohmaterial und Restmaterial sowie weitere Designs und publizierte Materialien beim Auftragnehmer. Dies wird über einen Zeitraum von drei Monaten nach Vertragsabschluss gespeichert. Eine Verlängerung dieser Frist für eventuelle Nachbesserungen am Produkt ist optional, auf Anfrage des Auftraggebers, entgeltlich möglich.

Durch einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag oder andere Vorschriften des Auftraggebers können die Art und Dauer der Sicherung der Daten von den genannten Regelungen abweichen.

§8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.

Tritt bei der/den Produktion(en) oder bei der Betreuung der Kanäle ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung/Umsetzung unmöglich macht, so hat der Auftragnehmer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Produktion(en). Die Unmöglichkeit der Umsetzung oder bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Produktion(en), die weder vom Auftragnehmer noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen werden jedoch verrechnet. Keinesfalls haftet der Auftragnehmer für entgangenen Gewinn.

Sachmängel, die vom Auftragnehmer anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer nach erfolglosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

Der Auftraggeber trägt das Risiko und die Haftung der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten, soweit der Auftragnehmer seine Verpflichtungen nach 2. „Verpflichtungen des Auftragnehmer“ einhält.

Ist die Vollführung des Auftrages aufgrund eines vom Auftragnehmer verursachten grob fahrlässigen Fehlers nicht möglich, erhält der Auftraggeber den bereits überwiesenen Rechnungsbetrag zurück.

Sollte es zu Verzögerungen kommen, die nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden, und somit Elemente nicht mehr produziert, geplant oder veröffentlicht werden können, werden diese auf Wunsch des Auftraggebers kostenpflichtig nachproduziert oder nachgeholt. Wird dies vom Auftraggeber nicht gewünscht, entfallen diese Teile aus der Gesamtleistung.

Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn das vom Auftraggeber übergebene Material die angestrebte Umsetzung unmöglich macht. Dasselbe gilt bei Verletzungen der in §3 „Verpflichtungen des Auftraggebers“ angegebenen Verpflichtungen durch den Auftraggeber oder der in §5 aufgeführten Fristen.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Anbieters stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe dar.

Der Auftraggeber haftet bei Urheberrechtsverletzungen, welche aufgrund seiner zur Verfügung gestellten Produkte, Texte, Bildmaterialien, Videomaterialien oder Informationen entstehen. Der Auftragnehmer ist nicht zur Überprüfung auf Urheberrechtsverletzungen der bereitgestellten Elemente des Auftraggebers verpflichtet und kann den Auftragsteil bei Verstoß des Auftraggebers als erledigt ansehen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer wegen jeglicher Ansprüche Dritter, die diese wegen möglicher Rechtsverstöße gegen den Auftragnehmer herleiten können, freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Auftragnehmer haftet nicht für mögliche Rechtsverletzungen (beispielsweise bei Livestreams), die nicht auf ihn zurückzuführen sind oder außerhalb des Kontrollbereichs standen.

Der Auftragnehmer haftet bei Account- oder Passwortverlust nur bei grober Fahrlässigkeit. Die Aufbewahrung und Verwendung der Zugangsdaten und des mit dem Account verbundenen Endgerätes erfolgt sorgsam und verantwortungsvoll.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmer.

§9 Laufzeit und Kündigung der Dienstleistung

Wenn bei einer Betreuung oder Kampagne ein Testzeitraum vereinbart wurde, so beträgt dieser standardmäßig vier Monate. Zum Ende des Testzeitraums ist eine Kündigung mit einer mindestens einwöchigen Frist zum letzten Tag der Testphase möglich. Eine Ausnahme hiervon bildet eine bereits zuvor erfolgte Zusage zur weiteren Betreuung (schriftlich oder protokolliert) oder die nachweisbare Beauftragung von Folgeleistungen. Wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt, geht die Dienstleistung in eine zeitlich unbegrenzte Betreuung über. Wenn keine zeitliche Begrenzung oder kein Testzeitraum vereinbart wird oder eine zeitlich unbegrenzte Betreuung vorliegt, wird die Dienstleistung unbegrenzt fortgeführt. Eine Kündigung durch den Auftraggeber oder durch den Auftragnehmer muss bei einer unbegrenzten Betreuung, mindestens mit drei Monaten Vorlauf schriftlich erfolgen.

Bei einer zeitlich begrenzten Dienstleistung vergütet der Auftraggeber bei einer Kündigung nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Dienstleistung den Auftragnehmer mit 1/3 der gesamten Dienstleistungssumme. Bei einer Kündigung nach Dienstleistungsbeginn erhöht sich diese zu vergütende Summe auf 50%, außer es wurden bereits mehr Leistungen durch den Auftragnehmer durchgeführt. Wenn bereits über 50% der Leistungen erfolgt sind, erhöht sich die zu vergütende Summe auf 100%. §5 wird bei der Ermittlung der Summe berücksichtigt.

§10 Geheimhaltung/Datenschutz

Die Vertragsparteien einigen sich auf die Geheimhaltung von bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie vertraulichen Informationen. Darüber hinaus gilt es die Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages zu wahren. Die Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§11 Sonstige Bestimmungen

Von diesem Vertrag abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Keine der Parteien wird sich auf rechtliche, preisliche oder zeitliche Verabredungen berufen, die nicht durch schriftliche Kommunikation niedergelegt sind (Ausnahmen von diesen Regelungen werden in diesen AGB Vertrag gekennzeichnet.).

Der Auftragnehmer ist berechtigt die Produktion(en), die Social-Media-Accounts sowie die erbrachten Leistungen anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist der Auftragnehmer berechtigt, in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Homepage oder bei sonstigen Credits die Produktion(en) zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.

Änderungen des Vertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Auftragnehmer.

Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Dresden vereinbart. Dieses Gericht hat ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit, für ihre Geschäftsbeziehung die Schriftform. E-Mail ist der Schriftform gleichzustellen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Ausnahmen von diesen Regelungen werden in diesen AGB Vertrag gekennzeichnet.

Sollte sich eine Vertragsbestimmung als ungültig erweisen, so werden sich die Vertragsparteien bemühen, an die Stelle der ungültig gewordenen Vertragsbestimmung eine solche zu setzen, die den Absichten der Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrages wirtschaftlich am nächsten kommt. Sämtliche übrigen Vertragsbestimmungen werden von der Ungültigkeit der einzelnen Bestimmungen nicht betroffen und der Vertrag bleibt daher in seinen übrigen rechtlich durchsetzbaren Teilen aufrecht.

Der Auftraggeber akzeptiert die nachfolgenden Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, auf den Kanälen einen gängigen Hinweis auf sich selbst und die erbrachten Dienstleistungen zu platzieren, beispielsweise in Form eines Hinweises mit Link.

 

Datenschutzerklärung

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre daraus entstehenden Rechte geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen. Daher werden ggf. nicht alle hier enthaltenen Aussagen auf Sie zutreffen.

Darüber hinaus kann diese Datenschutzinformation von Zeit zu Zeit aktualisiert werden. Die aktuellste Version finden Sie jederzeit auf unserer Webseite unter: https://blackfire.de/datenschutz

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Wir verarbeiten folgende personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten:

  • Unternehmensname mit Rechtsform und Anschrift
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  • Produktdaten und andere bereitgestellte Informationen des Auftraggebers

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Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns. Beispiele für solche Fälle sind:

  1. Erstellung weiterer Angebote bei Anfrage
  2. Interne Statistiken
  3. Referenzerstellungen

Wer bekommt meine Daten?

Wir behandeln Ihre Daten sorgfältig und vertraulich.

Innerhalb unseres Hauses

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Ihre Daten werden ggf. an Dienstleister weitergegeben, die für uns als Auftragsverarbeiter tätig werden (bspw. Film-/Schnittdienstleister) oder Service-Provider
Sämtliche Dienstleister sind vertraglich gebunden und insbesondere dazu verpflichtet, Ihre Daten vertraulich zu behandeln.

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Ihre Daten werden nur innerhalb der Europäischen Union und Staaten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verarbeitet, falls der Auftrag dies erfordert. Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nur bei Bedarf und nach Abschluss eines AVV möglich.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange ein berechtigtes Interesse von uns an diesen besteht. Sollte dieser Zustand nicht mehr gegeben sein, werden die Daten sorgfältig gelöscht. Ausgenommen hiervon sind anonymisierte und statistische Daten. Sie können die Löschung Ihrer Daten mit einer Widerspruchsmail nach den Bedingungen des folgenden Kapitels „Informationen über Ihr Widerspruchsrecht“ beantragen. Folgende Ausnahmen bestehen:

Ausnahmen ergeben sich, 

soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu erfüllen sind, z.B. Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO), erforderlich sind. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel sechs bis zehn Jahre;

zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

Welche Datenschutzrechte habe ich?

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO.

Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten ggf. Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Aufsichtsbehörde:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
https://www.saechsdsb.de/

Gibt es eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen des Vertragsverhältnisses müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, den Vertrag mit Ihnen zu schließen.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Nr. 4 DSGVO.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Empfänger eines Widerspruchs

Der Widerspruch kann formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums erfolgen und sollte gerichtet werden an:

Blackfire Medien GmbH – Mohorner Straße 13 – 01159 Dresden
E-Mail: info@blackfire.de

Diese Vorlage wurde mit dem kostenlosen Kunden-Informationsschreiben-Generator der activeMind AG erstellt (Version: #2019-04-05)
Auftragsverarbeitungsvertrag

Quellen:

Agentur K3.de – www.agentur-k3.de

HÄRTING Rechtsanwälte – www.haerting.de

WKO – www.wko.at